Um der anhaltenden allgemeinen Teuerung entgegenzuwirken, wurde der Kärnten Bonus Plus 2023 beschlossen, welcher in vier Teilbeträgen ausbezahlt wird (Jänner € 100,00, Februar € 300,00, März € 100,00 und April € 100,00).
Die Förderungsabwicklung erfolgt diesmal über drei parallellaufende Schienen:
Schiene 1: Direkte Zuerkennung des Kärnten Bonus Plus (seit 15.01.2023). Haushalte, in denen der Kärnten Bonus 2022 bezogen wurde, erhalten diesen automatisiert. Schiene 2: Online-Antrag. Das Kärnten-Bonus-Plus-Online-Portal www.ktn.gv.at ist seit dem 31.01.2023 aufrufbar. Schiene 3: Persönliche Antragstellung bei der Hauptwohnsitzgemeinde (ab 31.01.2023). Bei einer Antragstellung auf der HWS-Gemeinde sind unbedingt folgende Unterlagen mitzubringen: * Nachweis über das aktuelle Haushalts-Monatseinkommen – Einkommensgrenzen (netto monatlich): € 1.600,-- bei Alleinstehenden; € 2.400,-- bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen; Zuschlag für jede weitere im gemeinsamen Haushalt gemeldete Person € 400,--; bei Alleinerziehenden - Zuschlag für jede weitere minderjährige im Haushalt gemeldete Person € 700,--. * Lichtbildausweis des Antragstellers * Nachweis der Bankverbindung (Kontoauszug bzw. Bankkarte).
Pro Haushalt kann der Kärnten Bonus PLUS nur einmal beantragt und gewährt werden. Das Ende der Antragsfrist ist der 30. April 2023 (bei den Gemeinden der 28. April 2023).