Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Marktgemeinde Köttmannsdorf ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2022 (§ 46 ff.) barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen ergeben sich aus WCAG 2.2 AA sowie den Vorgaben des Europäischen Standards EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für koettmannsdorf.at .
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2“ beziehungsweise mit dem geltenden Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2022 vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- 1.1.1: Non-text Content – Ein Teil der auf der Website oder in verlinkten Dokumenten eingesetzten Bilder verfügt nicht über angemessene Alternativtexte. Fehlen diese oder sind sie unzureichend, können Nutzer*innen von Screenreadern bestimmte Inhalte nicht erfassen.
- 1.3.1: Info und Beziehungen – Die Überschriftenstruktur ist stellenweise nicht korrekt umgesetzt. Hierarchieebenen werden teils ausgelassen oder nicht sinnvoll verwendet, was die inhaltliche Orientierung insbesondere für Screenreader-Nutzer*innen erschwert.
- 1.4.5: Images of Text – Vereinzelt werden Bilder verwendet, die Text enthalten. Diese Informationen sind nicht immer in Alternativtexten oder dem umgebenden Text verfügbar und können dadurch für assistive Technologien unzugänglich sein.
- 1.4.12: Text Spacing – Die technische Umsetzung der Website lässt keine vollständige Anpassung der Textabstände (z. B. Zeilen- und Zeichenabstand) gemäß den Anforderungen der Barrierefreiheit zu. Dies kann sich negativ auf die Lesbarkeit für Nutzer*innen mit kognitiven oder visuellen Einschränkungen auswirken.
- 2.4.4: Link Purpose (In Context) – Einige Links sind nicht ausreichend beschrieben. Ihr Zweck ist nicht in jedem Fall unmittelbar ersichtlich, was besonders für Nutzer*innen mit Screenreadern die Navigation erschweren kann.
- 2.4.7: Focus Visible – Auf bestimmten Seiten, insbesondere in Detailansichten von News und Terminen, ist der Tastaturfokus bei einzelnen Schaltflächen – z. B. zur Rückkehr zur Übersicht – visuell nicht deutlich erkennbar, was die Nutzung per Tastatur beeinträchtigt.
- PDF-Dokumente – Die auf der Website angebotenen PDF-Dateien entsprechen nicht den Anforderungen an barrierefreie Dokumente. Es fehlen u. a. strukturierende Tags, Alternativtexte für visuelle Inhalte sowie eine korrekte Leseabfolge. Eine Nutzung mit assistiven Technologien ist daher eingeschränkt oder nicht möglich.
b. Unverhältnismäßige Belastung
Ältere Dateien und Dateien von Dritten – Ein Teil der bereitgestellten PDF- und Office-Dokumente – insbesondere ältere Dateien sowie solche externer Herkunft – liegt nicht in barrierefreier Form vor. Die nachträgliche Überarbeitung dieser Dokumente würde einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern und ist derzeit nicht realisierbar.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 26.06.2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Wir sind bemüht, unsere Website möglichst barrierefrei zugänglich zu machen. Sollten Ihnen dennoch Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen oder falls Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren.
Bitte senden Sie Ihr Feedback oder Ihre Anfragen zur Barrierefreiheit per E-Mail an: Melanie Kolman melanie.kolman@ktn.gde.at
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Ihre Kontaktaufnahme keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie eine Beschwerde einreichen. Die Gleichbehandlungsstelle des Landes Kärnten nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Gleichbehandlungsstelle Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.