Weitere Details
- Beginn der Arbeiten - Förderantragstellung - Inbetriebnahme: Vor Förderantragstellung kann mit der Errichtung der PV-Anlage - egal ob private oder Gewerbeanlage - bereits begonnen werden. Die Inbetriebnahme der Anlage darf jedoch erst NACH gültiger Förderantragstellung erfolgen.
- Genehmigungen/Anzeigen und Zählpunktnummer vorab einholen: Für eine erfolgreiche Antragstellung müssen bereits alle für das Projekt notwendigen Genehmigungen/Anzeigen in 1. Instanz sowie der Einspeisezählpunkt vorliegen.
- PV-Projekt vorab im EAG-Portal anlegen: Das EAG-Portal der OeMAG bietet die Möglichkeit, sämtliche Projekte bereits vorab anzulegen, um diese während eines geöffneten Fördercalls mit nur wenigen Klicks einreichen zu können.
- „First come, first served“-Prinzip für Anlagen bis 20 kWp: Förderanträge für Projekte der Kategorien A und B werden nach dem Zeitpunkt der Ticketziehung gereiht. Die Ticketziehung startet am 1. Tag des Fördercalls um 17:00 Uhr. Halten Sie dazu den Einspeisezählpunkt sowie Ihre E-Mail-Adresse bereit. Nach erfolgreicher Ticketziehung haben Sie bis zum Ende des Fördercalls die Möglichkeit, Projekte im EAG-Portal einzureichen.
Einreichtermine:
- 23.04.2025 | 17 Uhr - 08.05.2025 (noch ohne "Made-in-Europe-Bonus")
- 23.06.2025 - 07.07.2025
- 08.10.2025 - 22.10.2025