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Müllverbrennung im Garten oder Ofen ist verboten - Strafen bis 2.200 Euro möglich
BEITRAG VOM
09.07.2025
Die Gemeinde erinnert daran, dass das Verbrennen von Abfällen im Garten oder in privaten Öfen gesetzlich verboten ist. Trotz weit verbreiteter Irrtümer ist das „Entsorgen“ von Müll über offene Feuerstellen oder Holzöfen nicht erlaubt – und kann teure Strafen nach sich ziehen.
Laut Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG), insbesondere § 15 Abs. 4 b, ist das Verbrennen von Abfällen, wie z. B.: Kunststoff, Verpackungen, Altholz, lackiertes oder beschichtetes Holz, Kartonagen, Papiermüll oder Hausreste, ausdrücklich nicht zulässig – auch nicht im eigenen Garten oder im Holzofen!